Ab wann besteht urheberrechtlicher Schutz?

Manfred Büchele, Lars Kerbler

 
Sobald ein Werk von der geistigen Idee zur gestaltlichen Umsetzung gelangt ist, und damit der Außenwelt wahrnehmbar wird, ist es vom Urheberrecht umfasst.

Details

Die zur Entstehung des Urheberrechts führende, gestaltliche Äußerung des – seiner Natur nach – geistigen Werks muss nicht notwendigerweise von dauerhafter, materieller Qualität sein. Auch flüchtige und nicht greif- und reproduzierbare Ausgestaltungen, wie bspw. spontane musikalische Improvisationen, können (bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen) den urheberrechtlichen Schutz begründen.

Beispiel
Das literarische Werk ist in der Regel geschützt, sobald es niedergeschrieben ist. Eine bestimmte Form, z.B. die Wiedergabe auf Papier, ist nicht entscheidend. Ebenso irrelevant für die Entstehung des urheberrechtlichen Schutzes ist die Weitergabe des Werks. Auch eine Registrierung oder sonstige Formalien sind weder vorgesehen noch notwendig.