Was versteht man unter Creative Commons?

Manfred Büchele, Lars Kerbler, Hans Strasser

 

Creative-Commons-Lizenzen („CC-Lizenzen“) sind leicht verständliche, standardisierte Lizenzverträge1, die kostenlos genutzt werden können. Sie ermöglichen es Urhebern, ihre Interessen zu wahren, auch wenn sie ihre Werke weitgehend frei anbieten. Für Werknutzer bieten sie transparente, einfach verständliche Nutzungsbedingungen, die den Rahmen der erlaubten Verwertung festlegen und Rechtssicherheit bieten sollen.

Die CC-Lizenzen basieren auf einem gemeinsamen Mindestmaß an Rechteeinräumung: beispielsweise erhält der Werknutzer durch die Lizenz CC-BY-NC-ND die Möglichkeit, das lizenzierte Werk mit Urheberbezeichnung zu nicht-kommerziellen Zwecken öffentlich zu verwerten, sofern es nicht bearbeitet wurde. Am anderen Ende des Spektrums steht die Lizenz CC-BY, die zwar eine Urheberbezeichnung fordert, aber selbst kommerzielle Nutzungen und Bearbeitungen erlaubt.

Einen Sonderfall bildet die Lizenz CC0 („CC Null“), für die der Urheber auf sämtliche Ansprüche aus seinem Urheberrecht verzichtet.

Beispiel – CC-Lizenzen

Jedes dieser Banner steht für je eine CC-Lizenz, die zweistelligen Kürzel (BY, NC, SA, ND) stehen jeweils für die Lizenzbestimmungen, hinsichtlich der die Lizenz ausgewählt werden kann. Sie haben eigenständige Bedeutung und werden für die Lizenz „aufsummiert“.
Quelle: Creative Commons Deutschland
Beispiel – CC-Symbole

BY (Attribution) steht für die (stets enthaltene) Namensnennung, während NC (Non-commercial) die nichtkommerzielle Nutzung meint. SA (Share-alike) erlaubt die Verwertung von Bearbeitungen nur unter denselben Lizenzbedingungen, während ND (No Derivative Works) die öffentliche Verwertung von Bearbeitungen vollständig ausschließt.
Quelle: Rei-artur/Sting/Wikimedia Commons

Alle CC-Lizenzen haben gemeinsam, dass sie Dritten grundsätzlich das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung, zum Senden, zum Vortragen, Auf- und Vorführen sowie zur Zurverfügungstellung2 einräumen, solange dabei der Urheber genannt wird.3 Bei der Nutzung von Werken im Rahmen der Lizenzen zur nicht-kommerziellen Nutzung ist Vorsicht geboten: Obwohl die Lizenz damit die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtete Nutzung meint,4 wird der Begriff gerichtlich zum Teil zulasten der Nutzer ausgelegt,5womit nur die rein private Nutzung durch die Lizenz gedeckt sein soll.6

Sämtliche CC-Lizenzen sehen vor, dass sämtliche Rechte aus der Lizenz bei Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen für den entsprechenden Nutzer verfallen sollen.

Hintergrund

Die Non-Profit-Organisation Creative Commons möchte Urhebern die Möglichkeit geben, über den Umfang der Rechteeinräumung an ihren Werken zugunsten der Allgemeinheit selbst entscheiden zu können. Auf ihrer Website creativecommons.org bietet sie zu diesem Zweck standardisierte Lizenzverträge an. Diese stellen Werknutzungsbewilligungen7 dar, deren Inhalt hinsichtlich der kommerziellen Nutzung und der Veröffentlichung der Bearbeitung variiert.8 Alle von CC erstellten Lizenzen sind zeitlich unbefristet, sie gelten daher jeweils bis zum Erlöschen des Urheberrechts am Werk.9 Solange bleibt es dem Lizenzgeber auch vorbehalten, das Werk unter anderen Bedingungen erneut anzubieten oder sein Angebot zu beenden, wodurch die vormalige Lizenz für die ursprünglichen Nutzer jedoch nicht erlischt.

Die von Creative Commons vorgefertigten Lizenzen sind weltweit einheitlich und nicht an einzelne nationale Rechtsvorschriften angepasst. Grundlage jeder CC-Lizenz ist daher die jeweilige nationale Rechtsordnung, die zur Anwendung kommt. Wird also in Österreich ein unter einer CC-Lizenz stehendes Werk genutzt, sind die Rahmenbedingungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes zu beachten.10 Für Fälle, in denen die Lizenzbestimmungen vom gesetzlich Möglichen abweichen, sehen die CC-Lizenzen Auffangklauseln vor, damit sie national möglichst ähnliche Rechtswirkungen entfalten.

Besonderheiten der einzelnen Lizenzen

Die Anwendung der Lizenzbestimmung ND (No Derivative Works) unterbindet die Verwertung einer Bearbeitung, nicht aber die Änderung des Werks selbst. Aus diesem Grund sind Werkänderungen auch hier zulässig, sofern sie nicht vervielfältigt oder öffentlich verwertet werden.11 Umgekehrt darf aus dem Verzicht auf die Lizenzbestimmung ND nicht geschlossen werden, dass Dritten ausnahmslos jede Änderung des Werkes gestattet ist. Die Erlaubnis zur Verwertung einer Bearbeitung stößt nach österreichischem Urheberrecht jedenfalls dort an seine Grenzen, wo Entstellungen und andere Werkveränderungen geistige Interessen des Urhebers schwer beeinträchtigen.12

Aus dem System der CC-Lizenzen sticht die Lizenz CC0 besonders heraus, die auf den vollständigen Abtritt des Urheberrechts zielt. Dass Urheber ihre Werke in die Gemeinfreiheit13 entlassen, ist in vielen nationalen Rechtsordnungen, – darunter der österreichischen –, jedoch nicht möglich.14 Ersatzweise sieht CC0 die umfangreichste gesetzlich mögliche Rechteabtretung bzw. den Verzicht auf die Ausübung und Durchsetzung noch verbleibender Rechte vor.15 Vonseiten der Werknutzer ist auch bei CC0-lizenzierten Werken Zurückhaltung geboten: Eingriffe in Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild16 abgebildeter Personen bleiben von der Lizenz unberücksichtigt und unterliegen damit unverändert den gesetzlichen Regeln.

Auswahl einer Lizenz

Um eine gewünschte CC-Lizenz auszuwählen können Lizenzgeber den Generator unter der URL creativecommons.org/choose aufrufen. Dort sind zwei Fragen zu beantworten: Die erste fragt nach der Möglichkeit zur Verwertung von Bearbeitungen des lizenzierten Werks, die zweite Frage nach der Möglichkeit zur kommerziellen Nutzung des Schutzgegenstands. Entsprechend der Antworten wird die zutreffende Lizenz unmittelbar ausgegeben und auch durch das entsprechende grafische Banner repräsentiert. Für die Nutzung auf Websites stellt der Generator einen HTML-Code zur Verfügung, mit dem das jeweilige Banner in die Webseite des Urhebers eingebettet werden kann, wie es auch am Fußende der Seiten der vorliegenden FAQ Copyright angezeigt wird.

Beispiel – CC-Lizenzformular

Screenshot des CC-Lizenzgenerators, der den HTML-Code anzeigt, mit dem die Lizenz in die Webseite des Rechteinhabers eingebettet werden kann.
Quelle: creativecommons.org

Beispiele

Wikipedia

Die Beiträge der Wikipedia unterliegen der CC-Lizenz BY-SA („Attribution, Share-alike”). Dies hat zur Folge, dass die auf Wikipedia veröffentlichten Texte durch Dritte – auch bearbeitet – weiterverwertet werden dürfen, wenn dies unter denselben Bedingungen und mit Bezeichnung des Originalurhebers geschieht.17 CC-Lizenzen werden auch von unzähligen anderen Portalen im Internet genutzt, die ihren Nutzern anbieten, ihre Inhalte den CC-Lizenzen zu unterstellen (siehe nächstes Beispiel).
Quelle: de.wikipedia.org
Flickr

Im Zuge des Hochladens eigener Werke bieten Content-Plattformen oftmals die Möglichkeit, direkt eine passende Lizenz für einzelne Inhalte festzulegen. Das Beispiel zeigt die Bildersuche von Flickr, deren Ergebnisse sich nach zutreffender CC-Lizenz filtern lassen.
Quelle: flickr.com
Soundcloud

Dieser Latin Pop Mix wurde auf Soundcloud unter der CC-BY-Lizenz (Attribution) veröffentlicht. Eine Verwertung des Mixes wird daher von Seiten des Soundcloud-Nutzers „Dj Luigi“ unter der Bedingung der Namensnennung gestattet. Fraglich bleibt in diesem Fall jedoch, ob durch eine Verwertung des „Old Latin Pop Mix“ Rechte von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten verletzt werden, von denen die im Mix verwendeten Stücke stammen.
Quelle: soundcloud.com

Fußnoten

  1. Siehe Kann ich mein Urheberrecht übertragen?
  2. Siehe Welche Möglichkeiten bestehen, um ein Werk wirtschaftlich zu nutzen?
  3. Borbas, Creative-Commons-Lizenzen: Recht und Praxis, MR 2017, 231 (233).
  4. Siehe beispielsweise Abschnitt 1 lit. I der CC-BY-NC 4.0, abrufbar unter  https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/legalcode.de (14.11.2022).
  5. Vgl OLG Köln 31.10.2014, 6 U 60/14, MMR 2015, 331.
  6. MwN Dörre, Aktuelle Rechtsprechung zu Creative-Commons-Lizenzen, GRUR-Prax 2014, 516 (517).
  7. Zur Werknutzungsbewilligung siehe Kann ich mein Urheberrecht übertragen?
  8. Siehe Kann ich mein Urheberrecht übertragen?
  9. Siehe Wann endet der Urheberschutz?
  10. Borbas, Creative-Commons-Lizenzen: Recht und Praxis, MR 2017, 231 (231).
  11. Büchele, Urheberrecht (2014) 46.
  12. Siehe Wie werden die ideellen Interessen des Urhebers geschützt?
  13. Siehe Was ist Gemeinfreiheit?
  14. Siehe Kann ich mein Urheberrecht übertragen?
  15. Siehe https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode (zuletzt abgerufen am 14.11.2022).
  16. Siehe Dürfen Personenbildnisse ohne Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden?
  17. In der Regel dürfte davon auszugehen sein, dass auch etwaige Bearbeiter nicht auf die Namensnennung verzichten, wenn sie ihre schöpferischen Bearbeitungen unter CC BY-SA-Lizenz weitergeben.