Besteht die Möglichkeit zur „Privatkopie“ bei Computerprogrammen?

Manfred Büchele, Lars Kerbler

 

Grundsätzlich besteht keine Möglichkeit zur Privatkopie von Computerprogrammen.

Ausführliche Antwort

Das österreichische Urheberrechtsgesetz („UrhG“) sieht grundsätzlich für alle Werkkategorien vor, dass Werke zum eigenen und privaten Gebrauch vervielfältigt werden dürfen (sog. „Privatkopie“).1

Computerprogramme sind davon, wie auch andere Werke2, ausgenommen. Vervielfältigungen von Computerprogrammen sind nur dann gestattet, wenn sie zur bestimmungsgemäßen Benutzung durch die hierzu berechtigte Person notwendig sind. Ebenso ist das Anlegen von Sicherungskopien unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig. Dies ist aber insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Sicherungskopie dazu dient, die Benutzung durch nicht berechtigte Personen zu ermöglichen.

Damit ist die Vervielfältigung eines Computerprogramms zum Zwecke der Benutzung durch Dritte grundsätzlich eine Verletzung des Urheberrechts, sofern keine ausdrückliche oder schlüssige Genehmigung durch den Rechteinhaber erfolgt.

Fußnoten

  1. Siehe Können geschützte Werke ohne Zustimmung des Berechtigten genutzt werden?
  2. So z.B. elektronische Datenbankwerke, aber auch ganze Bücher und ganze Zeitschriften sowie Musiknoten, sofern sie erschienen oder nicht vergriffen sind.