Anfertigung digitaler und physischer Kopien

Manfred Büchele, Lars Kerbler, Florian Hueter

Abfotografieren von Vortragsfolien, 2. Schritt


Quelle: Marco Verch/flickr.com

Als die Lehrveranstaltungsteilnehmerin abends zu Hause angekommen ist, kopiert sie die abfotografierten Vortragsfolien auf ihren Computer, um diese in der Folge ausdrucken zu können. Diese Ausdrucke sollen dem Studium der Lehrinhalte dienen.

Beide Kopien – jene auf dem Computer sowie jene am Papier – sind wiederum Vervielfältigungen der geschützten Vortragsfolien. Da die Umstände des vorherigen Schritts weiterhin zutreffen, handelt es sich auch hier um Kopien zum privaten (digitale Kopien) sowie zum eigenen Gebrauch (Ausdrucke).1

Damit ist das Kopieren der Vortragsfolien auf den Computer wie auch das spätere Ausdrucken dieser zulässig.

Fußnoten

  1. Zemann in Kucsko/Handig, urheber.recht2 § 42 UrhG Rz 31.