Anstellung als Universitätsbediensteter

Manfred Büchele, Lars Kerbler, Hans Strasser

Herstellung eines Computerprogramms, 1. Schritt


Quelle: rawpixel/unsplash.com

Ein Programmierer bewirbt sich auf ein Stellenangebot einer Universität. In der Stellenausschreibung wird als Aufgabe die Erweiterung des Content-Management-Systems (CMS) genannt, mit dem die Webinhalte der Universität organisiert werden. Das Bewerbungsgespräch läuft gut, der Programmierer erhält die Stelle. Zur Verrichtung seiner Arbeit wird ihm an der Universität ein Computerarbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

Mit Abschluss des Dienstvertrages begründen der Programmierer und die Universität Innsbruck ein Arbeitsverhältnis. Ein Werkvertrag liegt nicht vor,1 weil der Programmierer weder wirtschaftlich selbständig tätig wird, noch zur Herstellung eines konkreten Arbeitserfolges,2 sondern zu sorgfältigem Bemühen verpflichtet ist.3

Fußnoten

  1. Siehe zum Werkvertrag im Urheberrecht: Welche Rechte stehen an Auftragswerken zu?
  2. Krejci in Rummel, ABGB3 (2000) § 1166 Rz 117.
  3. Rebhahn in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 (2017) § 1151 Rz 49.