Herstellen und Vertrieb des Lehrbuchs

Manfred Büchele, Lars Kerbler, Hans Strasser

Entstehung eines Lehrbuchs, 4. Schritt


Quelle: Ms. Tharpe/flickr.com

Nach Abschluss der sonstigen Korrektur- und Formatierungsarbeiten übermittelt der Verlag der Autorin die Druckfahnen zur Durchsicht.

Bevor ein Sprachwerk in Druck geht, hat der Urheber das Recht, die Vervielfältigungsgrundlagen (Druckfahnen) zu begutachten und auf ihre Übereinstimmung mit dem ursprünglich abgelieferten Text zu kontrollieren.1

Nach der Druckgenehmigung (Imprimatur) durch die Autorin gibt der Verlag das Lehrbuch in Druck. Die gedruckten Lehrbücher werden an ausgewählte Universitätsbuchhandlungen ausgeliefert, in deren Verkaufsräumlichkeiten ausgestellt und zum Verkauf angeboten.

Mit der Vervielfältigung und Verbreitung des Lehrbuchs durch Herstellung, Belieferung von Buchhandlungen und Förderung des Verkaufs erfüllt der Verlag seine vertraglichen Pflichten. Da es in genügender Anzahl zum Verkauf angeboten wird, gilt das Werk ab diesem Zeitpunkt als erschienen, woran das Urheberrecht bestimmte Rechtsfolgen knüpft.2 Das wirtschaftliche Risiko der Vervielfältigung und Verbreitung liegt beim Verlag, weshalb es ihm auch zusteht, den Preis für das Lehrbuch festzulegen.3

Vervielfältigung und Verbreitung des Werks sind zulässig, sofern sie der Vereinbarung im Verlagsvertrag entsprechen.

Fußnoten

  1. Krejci in Rummel, ABGB3 (2000) § 1173 ABGB Rz 56.
  2. Siehe Welche Folgen hat die Bekanntmachung eines Werks?
  3. Krejci in Rummel, ABGB3 (2000) § 1173 ABGB Rz 65.